Sozialstipendium

Diese Leistungen können von ordentlichen und außerordentlichen Studierenden der Universität Salzburg, die für das Semester der Antragstellung inskribiert sind, in Anspruch genommen werden, unabhängig davon, ob sie auch Förderungen der ÖH Bundesvertretung beziehen könnten oder bezogen haben.

Durch die Bewilligung eines Sozialstipendiums der ÖH Salzburg können bis zu 80 Personen pro Semester eine Teilrückerstattung des doppelten Studienbeitrags (also eine Reduktion von 726,72 Euro auf 363,36 Euro)  bei der Studienabteilung der Universität Salzburg (mit diesem Formular) beantragen (studienbeitrag@plus.ac.at). Die dafür benötigten Gutachten stellt das Sozialreferat der ÖH Salzburg aus. Diese Frist bis zum 28./29. Februar für das Wintersemester und bis zum 30. September für das Sommersemester ist die von der Studienabteilung der Paris Lodron Universität Salzburg vorgegebene Frist. Da Anträge, besonders wenn sie nicht korrekt gestellt wurden, oft eine längere Bearbeitungszeit erfordern, ist es wichtig, frühzeitig einen Antrag bei uns zu stellen. Nur dann kann das Gutachten rechtzeitig vom Antragsteller selbst an die Studienabteilung übermittelt werden.

Das Einreichen des Gutachtens bei der Studienabteilung muss von der Person, die den Antrag stellt, also dem Antragsteller oder der Antragstellerin, selbst gemacht werden.

Sollte für dich noch etwas unklar sein oder du gerne in einem persönlichen Gespräch über deine Lage sprechen willst, dann melde dich einfach beim Sozialreferat der ÖH Salzburg.

Antragsfristen: Eine Antragstellung ist im Wintersemester vom 01. September bis zum 31. Januar und im Sommersemester vom 01. Februar bis zum 31. August des Jahres zulässig.

Wie oft kann ich einen Antrag stellen? einmal pro Semester?

Betreuung der Anträge: Referat für Sozialpolitik und Wohnen, sozial@oeh-salzburg.at

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